FAQ

Hier gibt es Antworten auf deine
Fragen

  • Wir sind ein Inhaber geführtes Unternehmen.
  • Das Herzstück von ARIA sind die Mitarbeiter. Sie pflegen Ihre Angehörigen täglich und bauen so eine Vertrauensbasis zu den Patienten und zu Ihnen auf.
  • Gestartet ist Aria im Oktober 2016 mit einer Einzelversorgungen in Altensteig.
  • Mittlerweile kamen drei 1:1 Versorgungen hinzu und im März 2017 konnten wir unsere 1. Wohngemeinschaft in Altensteig eröffnen.
  • Im Mai 2018 Eröffneten wir die 2. Wohngemeinschaft ebenfalls in Altenstieg.
  • Unseren Grundsatz, die Patienten so weit wie möglich zu fördern und zu fordern sind wir stets treu geblieben und konnten somit schon mehrere Patienten zur erfolgreichen Dekanülierung (Entfernung der Trachealkanüle) sowie einem eigenständigen Leben verhelfen.

  • Unter einer Arie (italienisch Aria = ‚Weise', ‚Luft'; dies wiederum von lateinisch aer bzw. altgriechisch ἀήρ = ‚Luft')

  • Häusliche Krankenpflege (HKP) ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die gesetzlichen Regelungen zur HKP sind im § 37 SGB V zu finden. Ein Anspruch besteht allerdings nur, wenn keine andere Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann (§ 37 (3) SGB V).

  • Die Finanzierung der pflegerischen Versorgung wird von den Kranken- und Pflegekassen übernommen. Die Kosten wie Miete, Versorgung mit Lebensmitteln oder Pflegeartikeln (Deo, Seife, …) werden von den Patienten oder deren Angehörigen selbst getragen.

  • Regelmäßige Therapien unterstützen den Gesundheitszustand unserer Patienten/-innen. Sie fördern ihre Fähigkeiten und sind daher ein wichtiger Schritt auf dem Weg zurück ins Leben. In unseren betreuten WGs übernehmen wir zuverlässig die Koordination und Organisation der individuellen Therapiemaßnahmen. Gleichzeitig sorgen wir für die fachärztliche Betreuung vor Ort und initiieren den regelmäßigen Dialog zwischen allen an einer Versorgung beteiligten medizinischen Experten. Zuverlässig begleiten wir die Patienten/-innen natürlich auch zu allen anstehenden Therapien und Arztterminen außerhalb der Wohngemeinschaft.

  • Eine Versorgungsform der außerklinischen Intensivpflege sind betreute Wohngemeinschaften. In einer betreuten Wohngemeinschaft finden mehrere intensivpflegebedürftige Patientinnen und Patienten ein neues, gemeinsames Zuhause. Durch die Kombination von Privat- und Gemeinschaftsbereichen werden jedem Bewohner zugleich individuelle Freiräume und Möglichkeiten zum gemeinsamen Leben sowie Erleben gegeben.
  • In den WGs verfügt jede(r) Patient/in über einen persönlichen Wohnbereich, der nach den eigenen Vorstellungen gestaltet werden kann. Als Gemeinschaftseinrichtungen stehen Küche, Wohnzimmer, Bäder, Toiletten sowie teilweise ein Außenbereich allen Patienten/innen zur Verfügung.

  • Als Versicherter haben Sie in Deutschland gegenüber Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich einen Anspruch auf umfassende Versorgung bei Ihnen Zuhause. Sie müssen hierbei jedoch zwischen dem Anspruch auf Behandlungspflege und dem Anspruch auf Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung unterscheiden. Darüber hinaus bestehen weitere Ansprüche beispielsweise bei der Versorgung mit Hilfsmitteln.
  • Behandlungspflegerische Leistungen gemäß dem Sozialgesetzbuch V
  • Behandlungspflegerische Leistungen sind medizinisch notwendige Maßnahmen wie die Überwachung der Beatmung oder das Absaugen bei Patienten mit Tracheostoma. Diese notwendigen Leistungen müssen vom Hausarzt verordnet werden. Die Kostenübernahme erfolgt über die Krankenkasse.

Sozialgesetzbuch V

Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege sowie häusliche Intensivpflege wird durch SGB V § 37 geregelt.


Grundpflegerische Leistungen nach Sozialgesetzbuch XI

In diese Kategorie fallen Leistungsansprüche auf Körperpflege, Ernährung und Mobilität eines Patienten. Dies sind Leistungen der Pflegeversicherung, die die Versicherten auf Antrag erhalten. Hierbei wird zwischen Sach-, Geld- oder Kombinationsleistungen unterschieden.

Sachleistung = Pflegeeinsätze durch professionelle Pflegekräfte (Sozialstationen oder soziale Dienste)

Geldleistung = Pflegegeld für pflegende Angehörige, Freunde oder Nachbarn

Kombinationsleistung = Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert in Anspruch genommen werden

Entsprechend dem jeweiligen erhöhten Grundpflegebedarf wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) nach SGB XI § 15 eine Einstufung in die Pflegegrade vorgenommen.

Seit 2017 gibt es 5 Pflegegrade anstatt der Pflegestufen. Je nach Höhe des Pflegegrades richtet sich die Unterstützung durch die Pflegekasse. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.pflegegrad.info/

  • Die Kosten für die außerklinische Intensiv- und der Beatmungspflege werden in der Regel größtenteils von der Krankenkasse getragen. Die gesetzliche Grundlage steht im SGB V, § 37. Je nach Feststellung des Umfangs der Intensivpflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MD) können individuelle Zuzahlungen für den Patienten entstehen.

  • Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)
  • Atemwegserkrankungen mit erforderlicher invasiver oder noninvasiver Beatmung
  • Pflege bei tracheotomierten Patienten
  • Hoher Querschnitt
  • Tumorerkrankungen
  • Schädel-Hirn-Traumata
  • Chronisch-obstruktive Lungenerkrankungen
  • Apallisches Syndrom
  • Hypoxische Hirnschäden: Koma, Wachkoma
  • Hirnorganische Schädigungen
  • Muskeldystrophie/ Muskelatrophie

  • Ambulante Intensivpflege, oder auch außerklinische Intensivpflege genannt, ist die Versorgung von schwer kranken Menschen mit zum Teil lebensbedrohlichen Erkrankungen außerhalb einer Klinik. Die Patienten werden zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft von examinierten Pflegefachkräften bis zu 24 Std. betreut.

  • Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen sind intensivpflegebedürftig. Die häufigsten Fälle für eine Intensivpflege sind Menschen, die teilweise auf Tracheostomapflege und/oder Beatmungspflege angewiesen sind. Zudem kommen noch folgende Leistungen dazu: z. B. Injektionen, Blutentnahme, Verbandwechsel, Wundmanagement (uvm.) sowie Grundpflege nach SGB XI (Hilfen beim Waschen, Essen, An- und Ausziehen sowie Bewegung) fallen unter diese Kategorie.

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