Von der Klinik in die Intensivpflege-WG: Wie der Übertritt gelingt

Von der Klinik in die Intensivpflege-WG: Ablauf des Übertritts in fünf Schritten

Von der Klinik in die Intensivpflege-WG: Wie der Übertritt gelingt

Edgar Sackmann Edgar Sackmann 23. September 2026 Ratgeber für Angehörige

Wenn ein Familienmitglied auf der Intensivstation liegt und die Ärzte von „Verlegung" sprechen, beginnt für die meisten Angehörigen eine Zeit voller offener Fragen: Wohin geht es? Wer organisiert das? Und wie soll das alles so schnell gehen? Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, wie der Übertritt aus der Klinik in eine Intensivpflege-WG abläuft – aus unserer Praxis in Altensteig, wo wir seit 2016 schwerstpflegebedürftige Menschen in der außerklinischen Intensivpflege begleiten.

Das Wichtigste in Kürze: Den Übertritt aus der Klinik koordiniert der Sozialdienst der Klinik – Familien müssen das nicht allein organisieren. Vom ersten Kontakt bis zur Aufnahme vergehen meist wenige Tage bis Wochen. Wer sich früh beraten lässt und die Unterlagen bereithält, gewinnt entscheidend Zeit.

Was bedeutet „Übertritt" in der außerklinischen Intensivpflege?

Der Übertritt ist der organisierte Übergang eines Patienten aus dem Krankenhaus in eine Wohnform der außerklinischen Intensivpflege – zum Beispiel in eine Intensivpflege-WG oder in die häusliche Versorgung zu Hause. Er umfasst mehr als den Transport: dazu gehören die Planung mit der Klinik, die ärztliche Übergabe, die Kostenklärung und die Eingewöhnung am neuen Ort.

Der Fachbegriff dahinter: außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V – die Rund-um-die-Uhr-Versorgung schwerstpflegebedürftiger Menschen außerhalb des Krankenhauses, häufig mit Beatmung. Umgangssprachlich ist oft von „Entlassung" oder „Verlegung" die Rede.

Wer organisiert den Übertritt aus der Klinik?

Kurze Antwort: nicht Sie allein. Die Koordination übernimmt in der Regel der Sozialdienst oder das Überleitmanagement der Klinik. Er meldet den Fall, fragt bei Pflegediensten und Wohngemeinschaften an und stimmt Termine ab.

Unsere Erfahrung zeigt aber: Familien, die sich parallel selbst informieren, kommen schneller ans Ziel. Sie können jederzeit direkt Kontakt zu einem Pflegedienst aufnehmen – zum Beispiel über unsere kostenlose Beratungsanfrage. Wir sprechen dann auf Wunsch direkt mit dem Klinik-Sozialdienst, prüfen die fachliche Versorgbarkeit und laden Sie zu einer Besichtigung ein.

Wie läuft der Übertritt ab? Die 5 Schritte im Überblick

Vom ersten Anruf bis zur eingespielten Versorgung vergehen je nach Situation wenige Tage bis mehrere Wochen. Der Ablauf folgt fast immer denselben fünf Schritten:

Ablaufdiagramm: Fünf Schritte vom Krankenhaus in die Intensivpflege-WG
  1. Klinik meldet Entlassungsreife: Der Sozialdienst startet die Suche nach einem geeigneten Platz.
  2. Erstkontakt und Besichtigung: Sie lernen die WG, das Team und die Räume kennen – und wir den Patienten (soweit möglich) und seine Versorgung.
  3. Kostenzusage und Planung: Die Klinik schickt die Verordnung samt Berichten an die Krankenkasse. Diese prüft die Intensivpflegebedürftigkeit – in der Regel binnen zwölf Tagen –, danach wird der Aufnahmetermin festgelegt.
  4. Übergabetag: Begleiteter Transport, ärztliche Übergabe, Übernahme durch unser Pflegeteam.
  5. Erste Woche: Eingewöhnung und Feinabstimmung der Versorgung – das Team ist rund um die Uhr im Haus, die Therapien starten.

Wie läuft der Übergabetag konkret ab?

Der Übergabetag ist gut organisiert – niemand wird einfach „vor die Tür gesetzt". Beatmungspatienten kommen in der Regel mit einem qualifizierten Kranken- oder Intensivtransport, begleitet von medizinischem Personal. Das Beatmungsgerät, die Absaugung und die Medikamente reisen mit.

Am Ziel übernimmt unser Team die Versorgung nahtlos. Die ärztliche Übergabe stellt sicher, dass Entlassbericht, Medikationsplan und – bei Beatmungspatienten – die Beatmungseinstellungen vollständig übergeben werden. Danach folgt der Geräte-Check: Beatmungsgerät, Sauerstoff, Absaugung, Ernährungspumpe – alles wird geprüft, bevor der Transport weiterfährt. Angehörige können den ganzen Tag über dabei sein; viele Familien erleben das als große Erleichterung.

Was passiert in den ersten 24 Stunden und der ersten Woche?

Die ersten 24 Stunden gehören dem Ankommen. Unser Team lernt den neuen Mitbewohner kennen: seine Signale, seine Routinen, seine Vorlieben. Vitalwerte und Beatmung werden in dieser Zeit besonders engmaschig kontrolliert.

In der ersten Woche wird die Versorgung fein abgestimmt: Medikation mit Haus- und Fachärzten, Therapiebeginn (zum Beispiel Physiotherapie), die ersten gemeinsamen Mahlzeiten im WG-Alltag. In unseren Intensivpflege-WGs in Altensteig ist das Pflegeteam rund um die Uhr im Haus. Daneben betreuen wir in vier Wohnungen Patienten in der 1:1-Intensivpflege – ein Pfleger, ein Patient. 48 Kolleginnen und Kollegen arbeiten in beiden Wohnformen, viele davon schon seit unserer Gründung 2016.

Für Angehörige ist diese Phase oft emotional anstrengender als der Umzug selbst. Was in dieser Zeit hilft, haben wir in unserem Artikel über emotionale Unterstützung für Angehörige zusammengestellt.

Welche Unterlagen brauchen Familien vorab?

Die wichtigsten Unterlagen und Entscheidungen sollten so früh wie möglich zusammenkommen – der Klinik-Sozialdienst hilft beim Zusammentragen:

Checkliste: Unterlagen, die Familien für den Übertritt in die Intensivpflege-WG bereithalten sollten
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – falls vorhanden, unbedingt bereitlegen
  • Versichertenkarte (Krankenkasse und Pflegekasse)
  • Arztbrief / Entlassbericht der Klinik
  • aktueller Medikationsplan
  • Beatmungs- und Pflegeprotokoll bei beatmeten Patienten
  • Kontaktdaten des Klinik-Sozialdienstes

Wichtig ist außerdem eine Grundsatzentscheidung: Soll die Versorgung zu Hause oder in einer Intensivpflege-WG stattfinden? Beide Wege haben Vorteile – welcher passt, besprechen wir gern in einem persönlichen Gespräch.

Was kostet ein Platz – und wer zahlt was?

Die wichtigste Antwort vorab: Die Intensivpflege selbst bezahlen Familien nicht aus eigener Tasche. Sie wird vollständig von der Krankenkasse übernommen. Wer welchen Anteil trägt, lässt sich am besten in fünf Posten aufschlüsseln:

KostenpunktWer zahlt?
Intensivpflegerische Versorgung (z. B. Beatmung, Tracheostoma-Versorgung, Überwachung)Krankenkasse – vollständig
Grundpflege (z. B. Waschen, Ankleiden, Lagern)Pflegekasse – je nach Pflegegrad, es kann ein Eigenanteil bleiben
Unterkunft / Mieteselbst zu tragen – bei geringem Einkommen kann ein Antrag z. B. beim Sozialamt möglich sein
Verpflegung (normale Mahlzeiten)selbst zu tragen – viele Bewohner können (teilweise) noch selbst essen
Sondenernährung (z. B. über eine PEG-Sonde)Krankenkasse – vollständig, weil medizinisch notwendig

Wichtig, weil es oft falsch dargestellt wird: Ob und in welcher Höhe Ämter – zum Beispiel das Sozialamt – Kosten wie Miete oder einen Eigenanteil bei der Grundpflege übernehmen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Das wird immer Fall für Fall entschieden und hängt auch von der finanziellen Situation der Familie ab.

Sie müssen das alles nicht allein klären: Unser Team berät Angehörige genau zu diesen Fragen – was wird übernommen, was nicht, welche Anträge sich lohnen und wo sie gestellt werden. Die wichtigsten Antworten im Überblick finden Sie auch in unseren häufigen Fragen zur Finanzierung. Ein eigener ausführlicher Artikel zu Kosten und Anträgen folgt in Kürze hier im Blog.

Wie schnell muss alles gehen – und was, wenn kein Platz frei ist?

Ehrlich gesagt: oft schnell. Zwischen der Entscheidung der Klinik und dem Übertritt liegen manchmal nur Tage. Den Takt gibt dabei die Krankenkasse vor: Die Klinik schickt ihr die Verordnung samt Klinikberichten. Ab Eingang der Verordnung hat die Krankenkasse für die Prüfung der Intensivpflegebedürftigkeit in der Regel bis zu zwölf Tage Zeit – ein Schnellverfahren, bei dem auch der Medizinische Dienst (MD) die Einstufung überprüfen kann. Erst wenn die Kostenübernahme steht, wird der Übertritt terminiert. Deshalb lohnt es sich, Unterlagen früh zu sammeln und sich früh beraten zu lassen – auch dann, wenn die Entlassung noch nicht konkret datiert ist.

Und wenn aktuell kein Platz frei ist? Dann ist das kein Grund aufzugeben: Tragen Sie sich über die Beratung auf unsere Warteliste ein – wir melden uns, sobald sich etwas tut, und nennen Ihnen auf Wunsch auch realistische Alternativen in der Region. Den aktuellen Stand sehen Sie jederzeit bei den freien Plätzen in unseren Intensivpflege-WGs.

Noch Fragen zum Übertritt?

Sie stehen gerade vor der Entlassung eines Angehörigen aus der Klinik? Dann sprechen Sie uns an – am besten heute statt morgen. In einem kostenlosen Beratungsgespräch klären wir Ihre Situation, die Versorgungsmöglichkeiten und die nächsten Schritte. Unverbindlich und ohne Wartezeit – oder rufen Sie uns direkt an: 07453 / 958 96 68.

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